Markt Eschau Markt Eschau

Änderung Flächennutzungsplan "Am Dillhof" Hobbach

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Dillhof - Erweiterung West" des Marktes Eschau

Mit Bescheid vom 02.04.2026 Nr. 51-6100-FNP-4-2026-1 hat das Landratsamt Miltenberg die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau am 28.07.2025 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes für die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Dillhof- Erweiterung West“ des Marktes Eschau in der Fassung vom 28.07.2025 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntgabe wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchem Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Unbeachtlich werden demnach

1.      eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
         Verfahrens- und Formvorschriften und
2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
         über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 

3.      nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Diese Bekanntmachung sowie der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB wird zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Rechtskräftige Bebauungspläne – Änderung Flächennutzungsplan Areal „Gewerbegebiet Am Dillhof – Erweiterung West“ eingestellt (§ 6a Abs, 2 BauGB).

Eschau, den 29.04.2026

Markt Eschau

Gerhard Rüth
1. Bürgermeister

Unterlagen Flächennutzungsplan

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