Wasserentnahme aus Fließgewässern bleibt bis Ende September verboten
Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Miltenberg vom 17. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus den Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt worden. Diese bis 31. August 2026 befristete Verfügung wurde nun mit neuer Anordnung bis 30. September 2026 verlängert.
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