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Markt Eschau
Bekanntmachung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB des Marktes Eschau für den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Marktes Eschau (Stand 24.02.2026).
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in seiner Sitzung vom 23.03.2026 den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Marktes Eschau (Stand 24.02.2026) gebilligt.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet des Marktes Eschau.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das vorgenannte Gebiet und die Begründung liegen in der Zeit
vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau, Zimmer 107 während den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Marktes Eschau unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Eschau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Marktes Eschau nicht von Bedeutung ist.
Hinweis
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Fortschreibung Flächennutzungsplan Markt Eschau veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG)
Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit ausgelegt und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Fortschreibung Flächennutzungsplan Markt Eschau eingestellt wird, entnommen werden.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (S3 Abs. 3 BauGB)
Eschau, den 29.04.2026
Markt Eschau
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister