Markt Eschau Markt Eschau

Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Am Dillhof - Erweiterung West" des Marktes Eschau

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 28. Juli 2025 die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Planung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Am Dillhof – Erweiterung West“ in der Fassung vom 28.07.2025 als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB).

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Nachdem der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf er keiner Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg (§ 10 Abs. 2 BauGB). 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Am Dillhof – Erweiterung West“ in Kraft. 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 

Unbeachtlich werden demnach 

1.      eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes 

3.      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 

4.      nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

Diese Bekanntmachung sowie der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung (einschließlich der Anlagen zur Begründung) ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Rechtskräftige Bebauungspläne – Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Dillhof – Erweiterung West“ veröffentlicht. 

Eschau, den 29.04.2026

Markt Eschau

 

Gerhard Rüth
1. Bürgermeister

Unterlagen Bebauungsplan

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.