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Auskunft Bayern Atlas

Auskunft Bebauungspläne

Die Anwendung Bauleitpläne Bayern gibt Auskunft über die Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) der Kommunen in Bayern auf der Grundlage der amtlichen topographischen Karten und der Orthophotos. Dargestellt werden die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Zusätzlich kann sich der Nutzer Informationen zum gesuchten Bebauungsplan anzeigen lassen und Rasterbilder des Bebauungsplans abrufen. Die Daten liegen nicht flächendeckend vor. Nähere Informationen finden Sie hier:

Auskunft Bodenrichtwerte

Die Anwendung Bodenrichtwerte Bayern ist ein Informations- und Auskunftssystem über Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte Bayerns. Sie können Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte bzw. Listen der Bodenrichtwerte bei den zuständigen Gutachterausschüssen bestellen. Einige Gutachterausschüsse stellen darüber hinaus ihre Bodenrichtwerte zum Ansehen in Bodenrichtwerte Bayern zur Verfügung. Diese Einsicht ersetzt jedoch nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft. Nähere Informationen finden Sie  im BayernAtlas oder auf der Homepage des Landkreis Miltenberg
https://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Landratsamt/Organisationsuebersicht/BaurechtBauleitplanung

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022

Ab sofort stehen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 zur Verfügung.

Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse in der Regel für jedes zweite Kalenderjahr ermittelt. Durch Änderung des § 196 des Baugesetzbuches wurde der Stichtag vom
31. Dezember auf den 01. Januar jedes geraden Kalenderjahres geändert. Deshalb war es erforderlich, die Bodenrichtwerte nach dem 31. Dezember 2020 bereits in diesem Jahr zum Stichtag 01. Januar 2022 zu aktualisieren. Der Zweijahresturnus wird beibehalten, so dass die nächste Anpassung voraussichtlich zum Stichtag 01. Januar 2024 erfolgen wird.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten jeweils für einen abgegrenzten Bereich mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse (Bodenrichtwertzone). Einzelne Grundstücke können von den Merkmalen und damit auch vom Wert einer Bodenrichtwertzone abweichen (z.B. reines Gartengrundstück in Wohngebiet). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können kostenfrei eingesehen werden über den BayernAtlas bzw. direkt über www.bodenrichtwerte.bayern.de. Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Anfrage schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden in der Regel mit 25,00 € pro Einzelauskunft in Rechnung gestellt.

Ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen zu den Bodenrichtwerten und über die Bedienung des Bodenrichtwertportals finden Sie über den Internetauftritt des Landkreises Miltenberg
(www.landkreis-miltenberg.de).


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