Markt Eschau Markt Eschau

Änderung Bebauungsplan "Gemeinde Bruchwiesen" Hobbach

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)
7. Änderung Bebauungsplan "Gemeinde Bruchwiesen" Hobbach

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Marktes Eschau für den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ (Stand 23.03.2026). 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.03.2026 den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ (Stand 23.03.2026) gebilligt. 

Das Plangebiet bzw. der Änderungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      Grundstück Fl.Nr. 250/15, Gemarkung Hobbach Eschau
                         (öffentliche Straßenverkehrsfläche „Am Gründchen“)

Im Süden:        Fl.Nr. 260 und Fl.Nr. 250/19, Gemarkung Hobbach 

Im Westen:      Grundstück Fl.Nr. 250/12, Gemarkung Hobbach
                         (Teilfläche der öffentlichen Straßenverkehrsfläche „Am Dillhof“) 

Im Osten:        Grundstück Fl.Nr. 868/1, Gemarkung Hobbach 
                         (Teilfläche der öffentlichen Straßenverkehrsfläche „Aulenbacher Straße“)
                         sowie Grundstücke Fl.Nr. 250/14 und Fl.Nr. 250/23, Gemarkung Hobbach

Der Entwurf zur 7. Änderung des „Gemeinde Bruchwiesen (Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung vom 23.03.2026) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 a Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit

vom 04.05.2026 bis 22.05.2026

im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau, Zimmer 107 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ (Stand 23.03.2026) unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Eschau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ (Stand 23.03.2026) nicht von Bedeutung sind.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Bebauungsplan „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach veröffentlicht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG)

Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Aktuelle Bauleitplanverfahren - Änderung Bebauungsplan „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach eingestellt wird, entnommen werden.

Eschau, den 29.04.2026

Markt Eschau

Gerhard  R ü t h
1. Bürgermeister

Unterlagen Bebauungsplan

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