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Parken und Halten an bzw. über feuerwehrtechnischen Einrichtungen verboten

12.01.2024
Parken und Halten an bzw. über feuerwehrtechnischen Einrichtungen verboten

Die jüngsten Brandeinsätze haben gezeigt, wie wichtig die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren ist. Damit die Feuerwehren im Brandfall schnell mit den Löscharbeiten beginnen können, benötigen sie ausreichend Löschwasser. Für den Ersteinsatz verfügt ein Teil der Einsatzfahrzeuge über einen Löschtank. Ist das Wasser im Wassertank des Löschfahrzeuges leer, wird dringend das Wasser aus dem örtlichen Hydrantennetz benötigt. Es gibt dabei verschiedene Arten von Hydranten (u.a. Überflur- und Unterflurhydranten), welche zur Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen. Wie uns von den örtlichen Feuerwehren mitgeteilt wurde, kommt es leider immer wieder vor, dass Feuerwehrzufahrten, Unterflurhydranten oder Löschwasserbrunnen durch Fahrzeuge oder durch andere Gegenstände versperrt sind. Das Freiräumen dieser Einrichtungen kostet im Einsatzfall wertvolle Sekunden, von denen Menschenleben abhängen können.

Deshalb bitten wir um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger:

Parken Sie nur auf vorgesehenen Flächen, da Sie sonst die Straße erheblich schmälern so dass diese mit den großen Einsatzfahrzeugen nicht mehr befahrbar ist und so entweder weite Umwege in Kauf genommen werden müssen beziehungsweise die Einsatzkräfte ihre Gerätschaften weit tragen müssen, um zur Einsatzstelle vordringen zu können.

Helfen Sie bitte, Ihren Mitmenschen und vielleicht auch sich selbst, indem Sie darauf achten, feuerwehrtechnische Einrichtungen und Straßen freizuhalten und sie so für Feuerwehrfahrzeuge und somit für die Einsatzkräfte zugänglich zu machen.

Feuerwehrzu- und Feuerwehrausfahrten müssen Tag und Nacht freigehalten werden um an- und ausrückende Einsatzkräfte nicht zu behindern.

Unterflurhydranten

sind immer in der Erde eingelassen, entweder auf der Straße oder auch auf Gehwegen oder Seitenstreifen; aus diesem Grund sind sie sehr leicht zu übersehen, besonders wenn sie zusätzlich noch von Schnee und Eis überdeckt sind. Unterflurhydranten dürfen niemals zugeparkt werden, da sie der Löschwasserversorgung dienen. Man erkennt Unterflur-hydranten an dem ovalen Eisendeckel mit der Aufschrift „Hydrant“. Außerdem hat jeder Unterflurhydrant ein sogenanntes Hydrantenschild. Dieses ist ein weißes Schild mit rotem Rand und schwarzer Schrift. Darauf ist die Entfernung nach rechts oder nach links und die Entfernung nach vorne vor dem Schild zum Unterflurhydranten zu erkennen. Außerdem ist der Leitungsdurchmesser in der oberen Hälfte des Schildes (bspw. H100) in mm angegeben.

Überflurhydranten

gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen. Überflurhydranten sind meistens Feuerwehrrot und somit wesentlich besser zu erkennen als die Unterflurhydranten.

Bei Löschwasserbrunnen muss das Wasser per „Saugbetrieb“ aus dem Brunnen gepumpt werden. Hierbei handelt es sich dann um Grundwasser. Löschwasserentnahmestellen liegen im Regelfall an Gewässer. An diesen Stellen ist die Böschung besonders befestigt. Oft gibt es auch befestigte Zufahrten zu den Wasserentnahmestellen. Teilweise haben diese Bereiche auch feste Einrichtungen zum Entnehmen des Löschwassers.

Das Parken und Halten auf Hydranten ist verboten.
Gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (STVO) ist das Parken verboten

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten; soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Verkehrszeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

Unter Absatz 3 Nummer 4 angegebene Schachtdeckel beinhalten ebenfalls das Parken auf Unterflurhydranten. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Parken über einem Hydranten mit Beschädigungen des Fahrzeuges rechnen müssen, falls im Brandfall die Feuerwehr Ihr Fahrzeug entfernt.


Kategorien: Eschau aktuell

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