Markt Eschau Markt Eschau

Hundekot in öffentlichen Grünanlagen / Gehwegen und privaten Grundstücken

13.03.2024
Hundekot in öffentlichen Grünanlagen / Gehwegen und privaten Grundstücken

Eine verbreitete Unsitte von Hundebesitzern, ihre Hunde in öffentlichen Grünanlagen, entlang von Fuß- und Radwegen, auf privaten Grundstücken ihr „Geschäft“ erledigen und die „Hinterlassenschaft“ aus Bequemlichkeit dort gleich liegen zu lassen, führt immer wieder zu Unmut und Verärgerung bei den Mitbürgern.

Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Anlagen, Wegen und Plätzen durch Hundekot ist unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Hundehalter oder die Person, die den Hund ausführt zu beseitigen. Eine Zuwiderhandlung kann gem. Art. 16 BayStrWG i. V. m. Art. 66 Nr. 1 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir appellieren an die Hundebesitzer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und beim Ausführen ihrer Tiere für die Umwelt Sorge zu tragen. Die „Hinterlassenschaft“ ist selbst zu beseitigen und nicht anderen zu überlassen. Die Hinterlassenschaften sind gleich im dafür geeigneten Hundekotbeutel über den Hausmüll oder über die aufgestellten Hundetoiletten zu entsorgen.



Kategorien: Eschau aktuell

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.