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Markt Eschau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in der Sitzung vom 28.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der westlichen Ortsdurchfahrt an der St 2308. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von 1.174 m² und umfasst ausschließlich Teilflächen der Fl.Nr. 746, Gemarkung Eschau.
Der Lageplan des Planungsbüros PlanerFM Fache Matthiesen GbR, Aschaffenburg vom 21.07.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“, ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Lageplan).
Grundlage der Bauleitplanung bzw. des Änderungsverfahrens ist der Antrag der J+H Grundbesitz GbR (Schreiben vom 04.02.2025) sowie die vom Büro PlanerFM Fache Matthiesen GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Planung (Plan mit Begründung vom 20.10.2025).
Ziel und Zweck der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ ist die Erweiterung des bestehenden Rewe-Supermarktes um einen Getränkemarkt. Um die gewünschte Sortimentserweiterung um regionale Produkte und Bioprodukte umsetzen zu können und aufgrund des zusätzlichen Platzbedarfs durch die Übernahme der örtlichen Poststelle, soll die Getränkeabteilung in einen separaten Getränkemarkt ausgegliedert werden.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM Fache Matthiesen GbR, Aschaffenburg ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau in seiner Sitzung am 20.10.2025 gebilligte Planung (Plan mit Begründung vom 20.10.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13a Abs. 3 Nr.1 und Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs 2 Nr. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit von
Mittwoch 29.10.2025 bis einschließlich Freitag 28.11.2025,
im Rathaus des Marktes Eschau, Zimmer 107 (1. Stock), Anschrift: Rathausstraße 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Stellungnahmen sollen während der Frist elektronisch an a.fache@planer-fm.de und bei Bedarf in Textform an PlanerFM Fache Matthiesen GbR, Mühlstraße 43, 63741 Aschaffenburg oder im Rathaus des Marktes Eschau, Zimmer 107 (1. Stock), Anschrift: Rathausstraße 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB)
Hinweis
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Bauleitplanung – laufende Verfahren – Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt Die Unteren Wiesen“ eingestellt (§ 4a Abs. 4 Satz1 BauGB); zusätzlich ist die Planung (Bebauungsplan mit Begründung vom 20.10.2025 einschließlich der im Inhalts- bzw. Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen) veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten gemäß § § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Sofern Personen Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt und zusätzlich analog § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Bauleitplanung – laufende Verfahren – Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt Die Unteren Wiesen“ eingestellt wird, entnommen werden.
Eschau, den 20.10.2025
Markt Eschau
Gerhard Rüth
1. Bürgermeister