Markt Eschau Markt Eschau

Änderung Flächennutzungsplan "Am Dillhof" Hobbach

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung Flächennutzungsplan - Bereich Bebauungsplan
Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 25.11.2019 (auf Grund eines Antrags der Firma Holzverpackungen Bachmann KG Hobbach vom 21.10.2019) die Grundsatzentscheidung zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach – Erweiterung West (Plan mit Begründung vom 20.04.2015) getroffen.

Der Marktgemeinderat hat gleichzeitig beschlossen, den gemeindlichen Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach – Erweiterung West im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Das Plangebiet liegt westlich des Gewerbegebiets „Am Dillhof“ Hobbach.

Das Plangebiet hat eine Grundstückgröße von insgesamt 13.265 m² und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 266, 266/1, 270, 270/1 und 270/2, Gemarkung Hobbach, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 250/12, 274 und 157/2, Gemarkung Hobbach.

Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

Im Westen:
Gewässer „Elsava“ (Fl. Nr. 157/2, Gemarkung Hobbach) sowie Grundstücke Fl. Nr. 266/2, 271, 272 und 274 (teilweise), Gemarkung Hobbach,

Im Norden:
Grundstücke Fl. Nr. 279 und 275/6, Gemarkung Hobbach,

Im Osten:
Grundstücke Fl. Nr. 250/15 und 250/12 (teilweise), Gemarkung Hobbach,

Im Süden:
Grundstück Fl.Nr. 264, Gemarkung Hobbach.

Grundlage der Bauleitplanung ist der vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Gestaltungsplan (Plan-Vorentwurf (Variante 1) vom 18.11.2019).
Intention der Bauleitplanung ist es, die Darstellung aktuell im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der „Elsava“ (Gewässer 2. Ordnung) liegender und als Ausgleichsflächen ausgewiesener Flächen zu ändern und stattdessen zusätzliche „Gewerbegebietsflächen (GE)“ darzustellen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West wird als reguläres Verfahren nach § 8 BauGB durchgeführt.

Die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat am 18.01.2021 gebilligte Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 18.01.2021) wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 25. Februar 2021, bis einschließlich Mittwoch, den 24. März 2021, im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen der Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; gleichzeitig ist für die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Flächennutzungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich ist die Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 18.01.2021) einschließlich der im Inhalts- bzw. Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen veröffentlicht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und § 3 BauGB.

Personen, die sich geäußert und/oder Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten analog § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Falls und soweit von Personen Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhalten diese keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB öffentlich mit ausgelegt wird und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Flächennutzungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West eingestellt wird, entnommen werden.

Eschau, den 08.02.2021
Markt Eschau

Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister

Unterlagen Flächennutzungsplan

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