Markt Eschau Markt Eschau

Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Lebensmittelmarkt "Die Untern Wiesen"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen" des Marktes Eschau

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 15.Dezember 2025 die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Planung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ in der Fassung vom 15.12.2025 als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB).

Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Nachdem der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf er keiner Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg (§ 10 Abs. 2 BauGB).

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Diese Bekanntmachung sowie der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung (einschließlich der Anlagen zur Begründung) ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Rechtskräftige Bebauungspläne – Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Die Untern Wiesen“ veröffentlicht.

Eschau, den 18.12.2025

Markt Eschau

Gerhard Rüth
1. Bürgermeister

Unterlagen

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