Markt Eschau Markt Eschau

Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen Wildensee

Verordnung des Landratsamtes Miltenberg über das Wasserschutzgebiet für den
Tiefbrunnen Wildensee des Marktes Eschau, Landkreis Miltenberg

Das Landratsamt Miltenberg erlässt auf Grund des § 51 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) i.V. mit Art. 31 Abs. 1 und 2 und 63 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl. S. 66, 130), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608) folgende

Verordnung

1. Wasserschutzgebietsverordnung Tiefbrunnen Wildensee
2. Lageplan Wildensee
3. Liste Grundstücke mit Schutzzone

Lageplan Wasserschutzgebiet

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.