Markt Eschau Markt Eschau

Neustrukturierung der Trinkwasserversorgung

03.12.2025
Informationen zu den Rückerstattungen

Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Abschluss Verbesserungsbeitragsmaßnahme Wasser 2019
„Neustrukturierung Wasserversorgung im Markt Eschau“

Endabrechnung Verbesserungsbeiträge
Information Grundstückseigentümer

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in seiner Sitzung am 17.11.2025 die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Eschau (VES-WAS) beschlossen und im Amts- und Mitteilungsblatt vom 19.11.2025 (Nr. 22/2025) amtlich bekanntgemacht.

Folgende Fragen zum Verbesserungsbeitrag beantworten wir Ihnen im Vorgriff:

Wann werden die Verbesserungsbeitragsbescheide versendet?
Die Verbesserungsbeitragsbescheide werden voraussichtlich Mitte Dezember 2025 versendet.

Ich bin nicht mehr Eigentümer, wieso erhalte ich einen Bescheid?
Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer war/ist oder bei Vorauszahlungen zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses Eigentümer war/ist. Die sachliche Beitragsschuld entsteht, sobald alle Rechnungen für die betragspflichtige Maßnahme vorliegen, mit Inkrafttreten der entsprechenden Satzung. Bei Vorauszahlungsbescheiden ist der jeweilige Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses beitragspflichtig. 

Mein Name/Anschrift ist veraltet, wieso passiert das?
Die Grundstücksdaten für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen basieren auf den vom Grundbuchamt übermittelten Daten. Wurden keine Änderungen an das Grundbuchamt gemeldet, liegen diese auch für die Beitragsabrechnung nicht vor. Eine Änderung der Beitragsgrundlagen, z. B. Angaben zum Eigentümer, ist nur dann möglich, wenn diese Angaben auch im Grundbuchamt geändert wurden. Ein Zugriff auf Daten des Einwohnermeldeamtes besteht nicht.

Wie erfolgt bzw. wann erhalte ich meine Rückerstattung?
Im Ergebnis erhält grundsätzlich jeder, der einen Vorausleistungsbescheid bislang erhalten hat, auf den endgültig festgesetzten Verbesserungsbeitrag eine Rückerstattung.

Diese kann erst dann ausbezahlt werden, nachdem der Bescheidempfänger das Formular „Rückerstattung der Verbesserungsbeiträge Neustrukturierung Wasserversorgung“ mit der Bankverbindung sowie seiner entsprechenden Finanzadresse (FAD) unterschrieben bis spätestens 31.12.2025 (gerne auch per E-Mail unter ves-was@eschau.de) der Marktverwaltung Eschau zurückgesendet hat Das Formular wird auch dem Bescheid als Anlage beigefügt.

>> Formular „Rückerstattung der Verbesserungsbeiträge Neustrukturierung Wasserversorgung“

Erst nach Vorlage Ihrer Bankdaten können wir Ihnen unverzüglich Ihre Rückerstattung zur Auszahlung bringen !

Wer erhält bei Eigentumsänderungen die Rückzahlungen bzw. wer bekommt die bereits bezahlten Vorauszahlungsraten angerechnet?
Bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse ist grundsätzlich der Empfänger des Vorausleistungsbescheides, im Falle der Eigentümeränderung somit der Veräußerer, für die Zahlung der Vorauszahlungsraten zuständig. Hat der neue Eigentümer die zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichteten Vorauszahlungsraten getragen ist dies privatrechtlich im Kaufvertrag zu regeln und untereinander auszugleichen.

Die bereits entrichteten Vorauszahlungsraten werden dem bisherigen Eigentümer, der den Vorausleistungsbescheid erhalten hat, mit der aktuell anstehenden Endabrechnung des Verbesserungsbeitrags verrechnet.

Weitere Rückfragen?

Sofern Sie Fragen zur Verbesserungsbeitragsmaßnahme haben, steht Ihnen

Herr Matthias Günther           Tel. 09374 9735-131              E-Mail: matthias.guenther@eschau.de 
Geschäftsleiter

gerne zur Verfügung.

Sofern Sie Fragen zur Zahlungsabwicklung haben, stehen Ihnen

Frau Chayenne Fürst             Tel. 09374 9735-132              E-Mail: chayenne.fuerst@eschau.de 

Frau Elisabeth Stapf              Tel. 09374 9735-133              E-Mail: elisabeth.stapf@eschau.de 

gerne zur Verfügung.

Kategorien: Eschau aktuell

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