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Markt Eschau
26.03.2026
Fälligkeit Wasser-/Abwassergebühren zum 01.04.2026
Zum 01.04. werden die Vorauszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren abgebucht. Die Vorauszahlungen und Fälligkeiten wurden auf dem Jahresbescheid für Benutzergebühren des letzten Jahres festgesetzt, daher erfolgt keine erneute Versendung von Bescheiden. Alle Zahlungspflichtigen, die dem Markt Eschau kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden hiermit gebeten, die fälligen Beträge fristgerecht zu überweisen oder bar bei der Marktkasse einzuzahlen. Bei Überweisungen bitten wir darauf zu achten, immer die jeweilige FAD (Finanzadresse) anzugeben.
Kategorien: Eschau aktuell