Markt Eschau Markt Eschau

Aufstellung Bebauungsplan Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplan Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“

Erteilung der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB

Das Landratsamt Miltenberg hat mit Bescheid vom 18.05.2022 Nr. 51-6100-BP-8-2022-1 die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau am 21.02.2022 festgestellte Aufstellung des Bebauungsplanes für das Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“ (Plan mit Begründung vom 21.02.2022) gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung (einschließlich der Anlagen zur Begründung) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der
allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB).

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Es werden danach unbeachtlich,

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser ortsüblichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen (§ 44 Abs. 5 BauGB); danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Diese Bekanntmachung sowie der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung (einschließlich der Anlagen zur Begründung) und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a
Abs. 1 BauGB wird zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Rechtskräftige Bauleitpläne – Bebauungsplan Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“ eingestellt“ (§ 10 a Abs. 2 BauGB).

Hinweise

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 22.03.2021 zur Sicherung der Bauleitplanung für das Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“ eine Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB und eine Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen.

Die Satzungen sind mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 31.03.2021 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 06/2021) in Kraft getreten.

Die Satzungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan für das Areal „Kindertageseinrichtung Eschau“ am 29.06.2022 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 12/2021) und damit dem Eintritt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft.


Eschau, den 29.06.2022
Markt Eschau

Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister

Unterlagen

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