Wasserentnahme aus Fließgewässern bleibt bis Ende September verboten
04.09.2026:
Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Miltenberg vom 17. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus den Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt worden. Diese bis 31. August 2026 befristete Verfügung wurde nun mit neuer Anordnung bis 30. September 2026 verlängert.