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20.05.2020
„Elsavastraße“ Sommerau - Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
In der „Elsavastraße“ im Ortsteil Sommerau des Marktes Eschau, wird vom Ortseingang Sommerau aus Richtung Eschau, bis zur Einmündung „Wiesenhof“ in beiden Richtungen durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Mit dieser Änderung wird das Beschleunigen und Abbremsen zwischen den beiden bestehenden 30 km/h Bereichen unterbunden. Zudem erhöht es die Verkehrssicherheit in diesem Bereich.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Kategorien: Eschau aktuell