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20.05.2020
„Elsavastraße“ in Eschau - Absolutes Halteverbot im Bereich des „Wohnpark 50 plus“ angeordnet
In der „Elsavastraße“ in Eschau wird im Bereich des „Wohnpark 50 plus“ ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Dadurch wird das Halten im Bereich der Straßeneinengung sowie vor dem Wohnpark selbst unterbunden. Damit wird ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Kategorien: Eschau aktuell