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21.01.2021
Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken verabschiedet
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in der Sitzung am 18. Januar 2021 in der „Elsavahalle“ Eschau „Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken zum Neubau selbstgenutzten Wohneigentums“ im Gemeindegebiet einstimmig verabschiedet.
Bürgermeister Gerhard Rüth (CSU) und Geschäftsleiter Walter Wölfelschneider stellten dem Gremium den Entwurf der Vergaberichtlinien und den gemeindlichen Musterkaufvertrag vor. Ausgearbeitet wurde der Entwurf von der Marktverwaltung und am 16. Dezember 2020 in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Marktgemeinderatsfraktionen final abgestimmt. An diesem Gespräch hatten Bürgermeister Gerhard Rüth (CSU), Zweite Bürgermeisterin Alexandra Frieß (FWE), Dritte Bürgermeisterin Gisela Zipf (SPD) sowie die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen Christian Pfeifer (CSU), Sebastian Wehren (FWE), Peter Adler (SPD) und Otto Ackermann (HWG) teilgenommen; von Seiten der Marktverwaltung nahmen Geschäftsleiter Walter Wölfelschneider und Marina Vornberger teil.
Der Marktgemeinderat hatte bereits am 19. Oktober 2020 die Grundsatzentscheidung getroffen, allgemein gültige, europarechtskonforme Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken zu erlassen. erlassen. Die Marktverwaltung hatte daraufhin einen Entwurf ausgearbeitet, der mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt war.
Die Prüfung und Bewertung der Anträge zum Kauf eines gemeindeeigenen Baugrundstücks zum Neubau selbst genutzten Wohneigentums erfolgt über ein Punktesystem. Bei diesem System werden sowohl Punkte für „Ortsbezugskriterien“ als auch für „Sozialkriterien“ vergeben.
Vergabekriterien für Ortsbezugskriterien sind Ortsansässigkeit, berufliche Tätigkeit und ehrenamtliches Engagement. Sozialkriterien sind Familienverhältnisse und eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die maximal mögliche Gesamtpunktezahl beträgt 360 Punkte. Die „Ortsbezugskriterien“ und die „Sozialkriterien“ sind gewichtet und stehen insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis. Die maximal möglichen Einzelpunktezahlen betragen jeweils 180 Punkte.
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