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04.03.2021
Fälligkeit der 5. Rate zum Verbesserungsbeitrag am 15.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass zum 15.03.2021 die 5. Rate des Verbesserungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung im Markt Eschau fällig wird.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Zahlung unbedingt Ihre Finanzadresse (FAD) anzugeben. Sie finden diese auf der Seite 1 des Bescheides unter Ziffer II. bei den Fälligkeiten.
Falls Sie den Beitrag (zu den jeweiligen festgesetzten Fälligkeiten) per Lastschrift eingezogen haben möchten, bitten wir Sie, das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen, beim Markt Eschau (Marktkasse) einzureichen. Das SEPA-Lastschriftmandat steht Ihnen auf der gemeindlichen Homepage (www.eschau.de) zum Download zur Verfügung; selbstverständlich erhalten Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch direkt im Rathaus Eschau – Marktkasse.
Die weiteren Vorauszahlungen werden fällig
am 15.09.2021,
am 15.03.2022 sowie am 15.09.2022,
am 15.03.2023 sowie am 15.09.2023.
Für Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner
Kassenverwalterin, Frau Theresa Schmitt (Telefon: 09374 / 9735-116 / E-Mail: theresa.schmitt@eschau.de) und Kämmerer, Herr Matthias Günther (Telefon: 09374/ 9735-118 / E-Mail: matthias.guenther@eschau.de) gerne zur Verfügung.
Kategorien: Eschau aktuell