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02.12.2020
Aufforderung zur Zählerablesung wird ab dem 16. Dezember 2020 zugestellt.
Ab dem 16. Dezember 2020 werden an alle Hauseigentümer der Gemeinde Eschau die Aufforderung zur Zählerablesung der Wasseruhren verteilt. Wir bitten Sie, die Angaben sorgfältig zu prüfen und mit Datum der Ablesung, Zählerstand und ihrer Unterschrift bis spätestens 01. Januar 2021 an uns zurück zu senden.
Den Ablesebrief können Sie uns gerne
- per E-Mail an veronika.weiss@eschau.de oder
- per Fax an 09374/9735-122 senden.
- Zusätzlich steht eine gesicherte Einwurfbox vor der Rathaustür bereit.
Um eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung erstellen zu können, bitten wir Sie, die Ablesung Ihres Wasserstandes rechtzeitig vorzunehmen. Liegen die Zählerstände nicht zum Rückgabetermin vor, wird der Verbrauch anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Wir bitten daher um zeitnahe Rückmeldung des Zählerstandes.
Hinweis zur Jahresabrechnung:
Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 7 % auf 5% wird für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.01.2020 - 31.12.2020) für die Wasserverbrauchsgebühren angewandt.
Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Frau Veronika Weiß (Tel: 09374 / 9735-117) gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe bei der Zählerablesung
Kategorien: Eschau aktuell