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Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken fördert Kleinstunternehmen

05.06.2020
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität  für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb Kleinstunternehmen wie Dorfladen, Bäcker, Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000€ betragen. Dann kann eine Förderung von bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei Vorhaben zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs, die zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen, beträgt die Förderung sogar bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann höchstens 200.000€ betragen. Es gelten die Regelungen zu De-minimis-Beihilfen (Gewerbe). Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.

Weiter Voraussetzungen sind:

  • Die Betriebsstätte befindet sich im Fördergebiet einer Dorferneuerung.
  • Die Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der erzielte Jahresumsatz liegt unter 2 Mio.€.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhaben ist nachgewiesen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhaben ist gewährleistet.

Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung von Kleinstunternehmen finden Sie im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung (Link: Antragstellung und Formulare – Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung).

Kategorien: Eschau aktuell

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