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17.02.2021
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplan Areal „Wildensteiner Straße (Ost)“ Eschau
Sicherung der Bauleitplanung - Satzung über eine Veränderungssperre für das Areal „Wildensteiner Straße (Ost)“ Eschau und Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für das Areal „Wildensteiner Straße (Ost)“ Eschau
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 09.12.2019 und am 18.01.2021 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Areal „Wildensteiner Straße (Ost)“ Eschau beschlossen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 18.01.2021 zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung eine Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB und eine Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen.
Die Satzungen werden hiermit gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB bzw. § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzungen treten mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Eschau, den 01.02.2021
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister
Satzung Veränderungssperre Wildensteiner Str. (Ost )
Satzung besonderes Vorverkausrecht Wildensteiner Str. (Ost)
Gestaltungsplan Eschau Wildensteiner Str. (Ost)
Kategorien: Eschau aktuell