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17.02.2021
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplan Areal „Wildensteiner Straße (Mitte)“ Eschau
Sicherung der Bauleitplanung - Satzung über eine Veränderungssperre für das Areal „Wildensteiner Straße (Mitte)“ Eschau und Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für das Areal „Wildensteiner Straße (Mitte)“ Eschau
Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Areal „Wildensteiner Straße (Mitte)“ Eschau beschlossen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 18.01.2021 zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung eine Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB und eine Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen.
Die Satzungen werden hiermit gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB bzw. § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzungen treten mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Eschau, den 01.02.2021
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister
Satzung Veränderungssperre Wildensteiner Str. (Mitte)
Satzung besonderes Vorverkausrecht Wildensteiner Str. (Mitte)
Gestaltungsplan Eschau Wildensteiner Str. (Mitte)
Kategorien: Eschau aktuell