
Melderecht
Gruppenauskünfte an Parteien
Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten
Der Markt Eschau weist im Hinblick auf die Wahl zum Bayerischen Landtag und die Wahl zum Bezirkstag Unterfranken am Sonntag, dem 14. Oktober 2018, darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs Monaten vor der Wahl oder Abstimmung Auskunft aus dem Melderegister über Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf (§ 50 Abs. 1 BMG).
Die Auskunft aus dem Melderegister darf über Familienname, Vorname/n, Doktorgrade und aktuelle Anschrift/en der Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG) und haben hierzu die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre einzurichten bzw. einrichten zu lassen (§ 50 Abs. 6 BMG).
Wahlberechtigte, die von der Möglichkeit, eine Übermittlungssperre einrichten möchten, haben die Möglichkeit, eine entsprechende Erklärung abzugeben
a) online über die Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de
(Startseite - Button „Bürgerservice-Portal“)
b) durch schriftliche postalische Erklärung
(Adresse: Markt Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau)
c) durch schriftliche Erklärung per E-Mail
(Adresse: buergerbuero@eschau.de)
d) durch persönliche Erklärung gegenüber der Marktverwaltung (Bürgerbüro)
(Ansprechpartner: Frau Cornelia Fersch und Frau Anja Ott – Telefon: 09374 / 9735-113).
Wahlberechtigte, die bereits in der Vergangenheit einer Übermittlung ihrer Daten widersprochen und eine Übermittlungssperre eingerichtet haben bzw. einrichten haben lassen, brauchen keine erneute Übermittlungssperre einzurichten bzw. einrichten zu lassen. Die Übermittlungssperre gilt bis zu einem schriftlichen Widerruf.
Eschau, den 09.04.2018
Markt Eschau
G ü n t h e r
1. Bürgermeister